Testament und Erbe

Erbrecht in Deutschland

Jeder Zweite in Deutschland hat schon einmal etwas geerbt oder erwartet in der Zukunft eine Erbschaft. Dabei steigt das Erbvolumen kontinuierlich. 2014 wurden 5.240 Milliarden Euro Geldvermögen vererbt, Tendenz steigend. Doch vor allem der emotionale Aspekt spielt eine wichtige Rolle. Denn hinter einem Erbe steckt meist das Versterben eines lieben Menschen. Laut Statistik gehören Kinder (78%), Ehepartner/innen (43%) und Enkelkinder (33%) zu den Haupterben. Womöglich ist das einer der Gründe, warum sich 58% der Deutschen nicht gerne mit dem Thema Erben und Erbrecht beschäftigen.

Da ist es kein Wunder, dass viele unsicher sind und das deutsche Erbrecht als „überwiegend kompliziert“ einschätzen.

Als Rechtsanwalt und Testamentsvollstrecker unterstütze ich seit Jahren Vererber und Erben bei den Tücken des Erbrechts. Vor allem die persönliche Seite des Themas sorgt immer wieder für Konflikte, bei der Feingefühl und Einfühlungsvermögen wichtig sind. Als Rechtsanwalt liegt mir das Thema am Herzen. Ich möchte hier einfach und strukturiert das Thema Erbrecht veranschaulichen und erklären, welche Informationen man den Hinterbliebenen als Erblasser weitergeben sollte und was – auf der anderen Seite – die Erben bedenken müssen. Die verwendeten Statistiken basieren auf der Studie der Deutschen Bank: Erben und Vererben 2015.

43%

Fast jeder Zweite hat sich noch nie Gedanken über das Thema Erben gemacht

13%

kennen sich nach eigenen Angaben genau mit dem deutschen Erbrecht aus

Warum ist ein Testament wichtig?

Das wichtigste Motiv für Menschen, etwas zu vererben, ist, den Nachkommen eine Freude machen zu wollen. Nicht selten kommt es im Erbfall aber zu komplizierten und langwierigen Auseinandersetzungen innerhalb der Familie, wenn der Erblasser sein Erbe nicht ausdrücklich regelt. Deshalb rate ich als Rechtsanwalt, ein Testament zu verfassen, sobald man etwas zu vererben hat. Hinterlässt man kein Testament, übernimmt das Gesetz die Regelung über das Erbe. Allerdings beinhaltet dieses oft auch Bestimmungen und Maßnahmen, die nicht im Sinne des Verstorbenen gewesen wären. Beispielsweise haben unverheiratete Lebenspartner in Deutschland keinen Erbanspruch. Bei kinderlosen Beziehungen geht dann das Erbe an die hinterbliebenen Eltern. Im Erbrecht und beim Aufsetzen eines Testaments kann es einige Tücken geben. Im Folgenden erläutere ich dazu einige Begrifflichkeiten.

Pflichtteil

Der Pflichtteil eines Erbes spricht direkten Angehörigen, wie Kindern, Ehepartnern oder Eltern einen Teil des Erbes zu. Auch dann, wenn sie vom Erblasser im Testament absichtlich nicht berücksichtigt wurden.

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird auf jedes erhaltene Erbe erhoben. Wenn Sie als Erbe in einem Testament bestimmt werden, müssen Sie diese Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach Tod des Erblassers beim zuständigen Finanzamt melden. Die Höhe der Erbschaftssteuer wird dort anhand des geerbten Vermögens und Ihrem Verwandtschaftsgrad ermittelt. Der Erbschaftssteuerfreibetrag ist höher, je näher der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen ist. Die notwendige Erstellung der Erbschaftssteuererklärung ist oft eine zusätzliche Belastung für die trauernden Hinterbliebenen.

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des Testaments, in dem sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben eintragen. Erst mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen fällt das Erbe an eine dritte Partei. Das Recht auf den Pflichtanteil von Kindern kann das Berliner Testament zwar nicht rechtlich ausschließen, aber da diese oft ohnehin Nacherben nach dem Tod beider Elternteile sind, verzichten Kinder oft auf ihren Pflichtteil. Im Berliner Testament kann auch die Nachheirat des Hinterbliebenen geregelt sein. Durch eine Scheidung ist das Berliner Testament unwirksam.

Minderjährige als Erben

Wenn minderjährige Kinder erben, muss das Erbe bis zur Volljährigkeit verwaltet werden. Oft übernehmen diese Aufgabe die Eltern bzw. ein Elternteil. Auch der Testamentsvollstrecker kann das Erbe im Sinne der Minderjährigen verwalten, wobei die elterliche Fürsorge natürlich weiterhin von den Eltern wahrgenommen wird.

Ein Testament muss gültig sein

Grundsätzlich gilt: nur gültige Testamente sind brauchbar. Sie müssen handgeschrieben und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Am Computer verfasste Testamente sind ungültig. Wer aus Krankheitsgründen nicht selbst schreiben kann, muss diese Aufgaben an einen Notar weitergeben. Die Auffindbarkeit des Testaments ist ebenfalls von Bedeutung. Damit ein Testament gültig ist, muss nicht notwendigerweise ein Testamentsvollstrecker benannt werden. Jedoch kann der Vererbende durch die Festlegung sichergehen, dass seine letztwilligen Verfügungen durch eine Person seines Vertrauens ausgeführt werden.

Diese Checkliste hilft Ihnen beim Erstellen Ihres Testaments. Rechtsgültige Testamente sind:

handgeschrieben mit Datum, Ort und Unterschrift
nicht am Computer verfasst worden
von einem Notar geschrieben, falls der Erblasser aus Krankheitsgründen nicht selbst schreiben kann
auffindbar
3,1

Billionen Euro werden in Deutschland voraussichtlich zwischen 2015 und 2024 vererbt werden

Was wird am häufigsten vererbt?

Immobilien

61%

Geld

63%

Schmuck

37%

Mobiliar

48%

Autos

33%

Was wird am häufigsten vererbt?

  • 61%
    Immobilien
    Immobilien
  • 63%
    Geld
    Geld
  • 37%
    Schmuck
    Schmuck
  • 48%
    Mobiliar
    Mobiliar
  • 33%
    Autos
    Autos

Schulden erben

Mit dem Erbe gehen nicht nur Vermögenswerte an die Hinterbliebenen. Auch die gesamten Schulden des Verstorbenen werden mitvererbt. Sind die Schulden höher als das Vermögen, empfiehlt sich in der Regel den Erbnachlass auszuschlagen. Da das Gesetz dafür eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnisnahme vorgibt, sollten Sie sich als Erbe nach dem Tod des Erblassers schnellstmöglich einen Überblick über dessen Vermögenswerte und Schulden machen, um im Fall der Fälle die Erbschaft ausschlagen zu können. Denn, nach der 6-wöchigen Frist können Sie nicht mehr vom Erbe zurücktreten.

Die Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft entsteht automatisch, sobald der Verstorbene in seinem Testament mehrere Erben ernennt. Die Gruppe aus zwei oder mehr Personen muss gemeinsam für die Nachlassverwaltung Sorge tragen. Ein Miterbe kann nicht alleine über einen Erbgegenstand verfügen und nur gemeinsam Vermögen, Immobilien etc. veräußern oder übertragen.

Die Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft entsteht automatisch, sobald der Verstorbene in seinem Testament mehrere Erben ernennt. Die Gruppe aus zwei oder mehr Personen muss gemeinsam für die Nachlassverwaltung Sorge tragen. Ein Miterbe kann nicht alleine über einen Erbgegenstand verfügen und nur gemeinsam Vermögen, Immobilien etc. veräußern oder übertragen.

17%

Bei fast jeder 5. Erbschaft in Deutschland kommt es zu Streitigkeiten.

77%

ist es ganz besonders wichtig, dass es keinen Streit um das Erbe gibt.

72%

Fast Dreiviertel wünschen sich eine klare Regelung der Aufteilung des Erbes.

Erbstreitigkeiten vermeiden

„Bei Geld hört die Freundschaft auf“, sagt der Volksmund. Aber besonders bei Erbschaften und Erbgemeinschaften kommt es oft zu Streitigkeiten ums Geld. Dabei haben Sie und die anderen Angehörigen gerade erst einen lieben Menschen verloren. Plötzlich müssen Sie sich um so viele Erbangelegenheiten kümmern, dass Ihnen kaum Raum und Luft zum Trauern bleibt. Oft kann dieser Druck schon zu Reizungen in einer Erbgemeinschaft führen. Von familiären Differenzen ganz abgesehen. Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, versuchen Sie sich in die anderen Parteien hineinzuversetzen. Denken Sie daran, dass der Verlust für alle Seiten traurig ist. Und manchmal ist es gut zu wissen, jemanden an Ihrer Seite zu haben, der die Erbschaft neutral sieht.


Der Testaments­vollstrecker

Der Verlust eines nahestehenden Menschen kann einen unverhofft und schwer treffen. Oft entstehen Probleme bei der Umsetzung des Testaments durch die emotionale Belastung und die zahlreichen bürokratischen Aufgaben, die auf einen zukommen. Ein Testamentsvollstrecker kann in solchen Fällen helfen und Ihnen unnötigen Ballast abzunehmen.

Der Testaments­vollstrecker

Der Verlust eines nahestehenden Menschen kann einen unverhofft und schwer treffen. Oft entstehen Probleme bei der Umsetzung des Testaments durch die emotionale Belastung und die zahlreichen bürokratischen Aufgaben, die auf einen zukommen. Ein Testamentsvollstrecker kann in solchen Fällen helfen und Ihnen unnötigen Ballast abzunehmen.
36%

Gerade einmal jeder Dritte hat überhaupt ein Testament aufgesetzt

Aufgaben des Testaments­vollstreckers

Ein Testamentsvollstrecker kann vom Erblasser im Testament benannt werden. Oft bestellt dieser – aus Unwissen oder Unsicherheit – keinen Testamentsvollstrecker. In diesem Fall kann, mit einvernehmlicher Beschlussfassung aller Erben, zusammen ein Testamentsvollstrecker bestimmt werden. Die Verantwortung, die mit den Aufgaben übernommen wird, ist für Angehörige oft eine unnötige, zusätzliche Belastung. Erfahrungsgemäß ist ein unparteiischer und im Erbrecht erfahrener Testamentsvollstrecker am besten für die Vollstreckung der Erbschaft geeignet.

Ein professioneller Testamentsvollstrecker übernimmt folgende Aufgaben:

Nachlassverwaltung im Sinne des Erblassers
Neutrale Interessenvertretung
Entlastung Familienangehöriger
Verteilung der Vermögenswerte
Berechnung der Pflichtanteile
Abgabe der Erbschaftssteuererklärung
Eintreiben von Schulden
Korrespondenz mit dem Nachlassgericht
Überwachung der Auflagen und Fristen
Hilfestellung für Erben in Privatinsolvenz
Umschreiben von Immobilien und Grundstücken
Kündigung der Wohnung des Verstorbenen
Unterstützung bei Wohnungsauflösungen
Unabhängige Vermögensverwaltung für minderjährige Erben bis zur Volljährigkeit
83%

Über 80 % haben sich beim Erstellen ihres Testaments vorher ausführlich informiert und professionell beraten lassen

Kontakt

Über mich

Das Thema Erben und Vererben ist sehr persönlich, daher sollte ein Testamentsvollstrecker sowohl Fachkompetenz, als auch Einfühlungsvermögen mitbringen. Neben einer umfassenden Beratung ist eine gute Vertrauensbasis unerlässlich, um juristische Hürden zu überwinden.

Mein Name ist William Bauer, ich praktiziere seit 2008 als Rechtsanwalt und führe seit 2014 den Titel Fachanwalt im Handels- und Gesellschaftsrecht. Meinen Schwerpunkt habe ich auf die erbrechtliche Beratung gelegt und bin seit 2013 als Testamentsvollstrecker (AGT) zertifiziert. In der Anwaltskanzlei KBM Legal  berate ich Mandanten bei der Testamentsgestaltung und unterstütze Hinterbliebene bei der Erbabwicklung. Mit dem Kernsitz in Köln ist unsere Kanzlei mittlerweile auch in Düsseldorf und dem Bergischen Land, rund um Wiehl vertreten.

Kontakt

William Bauer

Rechtsanwalt und Testamentsvollstrecker (AGT)

KBM Legal Köln
T: +49 (0) 221 977 698 0
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